Ein Kunde bestellt Ware, wie alle Jahre um diese Zeit. Die Ware wird korrekt und einwandfrei und vor allem rechtzeitig geliefert. Wie immer. Anschliessend erhält der Kunde eine Rechnung. Auch wie immer.
Bis hierher ist das nichts Weltbewegendes.
Weil der Kunde die Rechnung zugestellt bekommt, droht er dieses Jahr mit rechtlichen Schritten.
Auch das soll es geben, wenn auch selten. Immerhin laufen genug Wirrköpfe herum - Tendenz zunehmend.
In der Schweiz sind die rechtlichen Grundsätze präzis geregelt, was die Entstehung eines Vertrags, die Zahlungsfristen, den Verzug des Schuldners und die Betreibungsmöglichkeiten angeht. Kaum ein Bereich, der nicht geregelt ist. An dieses Recht und Gesetz haben sich die meisten zu halten - offiziell gilt das für alle.
Ist man hingegen Mitglied des Schaffhauser Kantonsrats, und darüber hinaus in Behörden tätig, dann kann es schon mal sein, dass man engelsgleich über sich selber hinauswächst und den Eindruck gewinnt, man müsse als Kunde nichts, aber auch gar nichts von den bestellten und verkonsumierten Dingen bezahlen. Wird man dann zu Recht und korrekt betrieben, erhebt man einfach über die gesamte Summe Rechtsvorschlag. So einfach ist das.
Natürlich ist damit noch nicht der Rand der Weltscheibe erreicht, und der Gläubiger muss Rechtsöffnung verlangen, was den Gang vor den Friedensrichter nach sich zieht. Zwischenzeitlich sind zwei Zahlungen eingegangen, die zweite leider erst nach dem Einleiten der Betreibung. Diese zweite Zahlung war 'aus Versehen' durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgt, worüber sich die beklagte Präsidentin des Vereins (Kantonsrätin) unendlich ärgert.
Vorgängig wurden der Schuldnerin sehr lange die Gesetze erklärt, es wurde telefoniert, es wurden ihr Internetlinks zu konkreten Artikeln der Gesetzessammlung geschickt, sowie Berichte aus einschlägigen Konsumentenzeitschriften. Denn schliesslich werden diese Themen seit jeher immer wieder durchgekaut.
Anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter stellte sich heraus, dass die Schuldnerin sich weiterhin weigert, die sehr einfach zu verstehenden Gesetze anzuschauen oder zu lesen. Immer noch hielt sie an Urgrossmutters Weltbild fest. Die Kantonsrätin ist nun nicht aus jener Partei, deren Mitglieder vormittags im Rat sitzen, und nachmittags bis in die späte Nacht hinein harte Feldarbeit verrichten. Immerhin hat die Beklagte ein Studium einer bestimmten Fachrichtung absolviert, was vor dem Friedensrichter als Argument gegen den Kläger versucht wird einzubringen.
Man muss sich das mal vorstellen: Ein Mitglied des Kantonsrats verweigert die Zahlung, seine Begründungen sind äusserst wirr, subtanz- und haltlos und man trifft sich vor dem Friedensrichter. Auch hier gibt die Beklagte keinen Millimeter nach und würde das Verfahren vors Obergericht ziehen. Auch der Kläger bekommt einen roten Kopf und ist aufgrund der Beweislage ohne weiteres imstande, den Fall ebenfalls zu eskalieren. Die Beklagte verweigert sogar die Existenz ihrer eigenen E-Mails, die der Gläubiger ausgedruckt und der Friedensrichterin vorgelegt hat.
Jetzt kommt der eigentliche Kern der Verhandlung: Die Friedensrichterin übernimmt fliessend die Rolle der Verteidigerin der Angeklagten, rutscht von der Fakten- auf die Gefühlsebene und betreibt 'victim blame' (Täter- Opfer-Umkehr) und beginnt verzweifelt Formfehler zu suchen. Wichtige Beweise werden dabei ignoriert - schliesslich ist man einem Mitglied des Kantonsrats - also einem Pseudo-Adeligen - höriger und mehr verpflichtet als den Fakten.
Der Gläubiger wird gefragt, ob er nicht einfach auf die Restforderung verzichten könne. Leider wird die Täterschaft nie mit der entsprechenden Frage konfrontiert. Spätestens zu diesem Zeitpunkt scheinen die Würfel gefallen zu sein.
Der Kläger findet es albern, die Sache wirklich ans Obergericht weiterzuziehen. Nachdem Unkosten und Parteientschädigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht geltend gemacht werden können, bleibt ein Streitwert von Fr. 53,30, was den Kosten des Zahlungsbefehls entspricht.
Wenn ein Mitglied des Kantonsrats nicht die elementarsten Gesetze kennt über Entstehung eines gewöhnlichen Kaufvertrags, über die Zahlungsfristen (Verzug des Schuldners), über das Betreibungsrecht, sich wiederholt auch nicht darüber belehren lässt (nicht mal die zugesandten Internetlinks auf die Seite von admin.ch benutzt) und deswegen ein Gang vor den Friedensrichter nötig wird – und anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter stellt sich heraus, dass der Parlamentarier sich immer noch mit aller Gewalt weigert, vom Recht Kenntnis zu nehmen,
Es reicht einfach nicht, wenn man sich als Parlamentarier krampfhaft eine Welt einbildet, die es nie gegeben hat. Es reicht nicht, wenn man die Kommunikation im Vorfeld wie ein kleines Kind mehrfach und aufbrausend verweigert. Es reicht nicht, dass man der Gegenseite mit rechtlichen Schritten droht, obwohl man selber nicht das Wissen hat, welches seit 100 Jahren von jedem KV-Lehrling abverlangt wird. Es reicht nicht, wenn man diejenigen denunziert und verspottet, die für ihr eigenes Wirken Gesetz und Recht als Grundlage nehmen. Es reicht nicht, wenn man Informationen von höchster Dringlichkeit einfach 'wegklickt'. Es reicht einfach nicht, wenn man schnell dreht und viel Luft umwälzt - Dossierkenntnisse aber vollkommen verweigert. Es ist sehr bedenklich und kritisch, wenn man diese private Scheinwelt mit Gewalt durchsetzen will. Als Parlamentarier.
Auch hier wieder dasselbe Muster: Fehlende Kompetenz wird durch lauthals vorgetragene aber substanzlose Entrüstung, noch lauteren Ton, Gewalt und Willkür ersetzt. Dieses Spielchen haben manche schon im ersten Schuljahr auf dem Pausenplatz mit Erfolg betrieben. Einbildung ist in Massen vorhanden – Bildung wird verweigert.
Im offiziellen Schaffhausen finden Machtmenschen seit jeher ein wunderbares homogenes Biotop. Arme Bevölkerung. Arme Steuerzahler. Doch vielleicht ist das Volk ja ganz zufrieden.
Oder wie ein Historiker unlängst feststellte "Das Mittelalter dauerte in Schaffhausen bis weit in die Neuzeit hinein."
Damit der Rechtsstaat funktioniert und nicht durch den Staat geknebelt und verhindert wird - dazu braucht es anscheinend jedesmal ungeheuren öffentlichen medialen Druck.
Der Rechtsweg kann infolge traditionellen Behördenfilzes nicht beschritten werden. Vielleicht müsste man deshalb dazu übergehen, von den (un-)verantwortlichen Parlamentariern, Politikern, Amts- und Behördenvorstehern ein verpixeltes Foto im Internet zu veröffentlichen, welches jeden Tag etwas weniger verpixelt wird. Solange, bis sich eine Behörde - die ja auf den steuerlich alimentierten Gehaltslisten stehen - bequemt, etwas zu unternehmen. Wer sowieso gerne im Rampenlicht steht, muss auch mit einem digitalen Pranger umgehen können. Wenn der Staat einfach nicht mehr anders funktioniert als über massivsten Druck, dann hat man als Einwohner gemäss Verfassung gewisse Rechte, die für die Täter nicht besonders populär sein müssen.
Viele der 'Adeligen' bzw. Parlamentarier, Politiker, Amts- und Behördenvorsteher vergessen jeden Tag und jede Stunde, dass sie dem Volk und der Verfassung verpflichtet sind - nicht ihren eigenen Interessen, privaten Weltanschauungen oder Gehältern.
Es ist auf jeden Fall im Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, welche Parlamentarier oder Behördenvertreter nicht mehr fit sind. Nicht einsatzfähig zu sein und in einer inexistenten Parallelwelt zu leben, schadet Staat und Bevölkerung.
Eine gewisse Selbständigkeit und Verantwortung sowie ein Minimum an Kompetenz muss erwartet werden können. Dass eine Vereinspräsidentin weder den minimalsten Durchblick noch die Finanzkompetenz für Fr. 53,30 besitzt, stattdessen lieber Stunden investiert in die ganzen Umtriebe, erschüttert zutiefst. Ist die Intention, dass einfach ein Schaden fabriziert werden muss, egal weshalb und mit welchem Aufwand? Leute mit solchen Absichten stehen in Amt und Würde? Echt jetzt?
Der Kläger (das Opfer) stimmt einem Klagerückzug bei unter der Voraussetzung, dass ihm keine Kosten erwachsen. Dem wird zugestimmt. Vier Tage später trifft die Verfügung des Friedensrichteramtes ein. Bla bla und am Schluss: "Die Verfahrenskosten von Fr. 80.- werden dem Kläger auferlegt."
Gut. Die Botschaft ist angekommen. Das heisst nun, dass der Kläger den Klagerückzug widerrufen muss und die Betreibung (Fr. 53,30 plus Parteientschädigung) doch noch vors Obergericht kommt. Zudem muss dieser Fall mit den Fr. 80.- ebenfalls vors Obergericht.
Soll ich als Gläubiger diese beiden Schritte wirklich tun? Das kostet den Beklagten und den Kanton abertausende von Franken. Ich selber habe an diesem Gläubiger anlässlich dieses Vorgangs bereits ca Fr. 1'000.- verloren. Für mich würde sich der Weiterzug eindeutig lohnen.
Ich lasse es sein. Die dringende Frage sei aber trotzdem erlaubt: Warum gibt es immer noch keine TÜV-Prüfung für Politiker? Jeder Securitas-Mitarbeiter wird besser überprüft. Man muss vermuten, dass manche Politiker die Gemeinschaft, Staat und Bevölkerung viel stärker beschädigen, als was sie selber an Wert einbringen.
Das ist Schaffhauser Alltag. Aber egal - die Steuerzahler berappen jede Katastrophe willig und gefügig.
Ich beantrage sogar, den Eintrag des Schuldners im Betreibungsregister zu löschen. Man kann ja eine Kantonsrätin, die man über zehn Jahre persönlich kennt, nicht mit so einem Stigma herumlaufen lassen.
Eigentlich dumm von mir.