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Textismus statt Rassismus

18.04.2018

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Stamm Hurter

Es geht um den bevorstehenden Auftritt der Gruppe „Kollegah und Farid Bang“. Wie zu erfahren war, benutzen die Darbieter äusserst fragwürdige und menschenverachtende Texte.

In diesem Kanton gehen wirtschaftliche Interessen eindeutig vor geltendem Recht und nationalen Schutzbestimmungen, wie das Baudepartement demonstriert. Mauchelei ist die Tagesordnung. Und anderes mehr. Es steht deswegen zu befürchten, dass Antisemitismus und Aufruf zur Gewalt aus Sicht Einiger ebenfalls Wirtschaftsfaktoren sind. Oder zumindest ist es billiger, ein paar Juden zu verunglimpfen (dem Rassismus bewusst preiszugeben) und den Holocaust in eine menschenverachtende Ecke zu stellen, als das grosse Aufräumen nach einer Demo.

Mit dem Akzeptieren solcher Texte setzt man ein Zeichen: ‚Criminals welcome‘. Schaffhausen hat sowieso schon ein altes Rechts-Aussen-Problem, zudem stammt ein Mitglied des IZRS von hier – mit ihm hatte ich mich schon früher persönlich angelegt. Diese paar Song-Textzeilen mögen nicht den Tenor ausmachen – aber Schaffhausen wird national und international sehr scharf beobachtet werden, und das Verhalten von Schaffhausen wird ein Wegweiser werden. Schaffhausen muss kein Biotop für Rechtsextreme und Islamisten sein, das sehen Sie sicher gleich wie ich.

Es ist nun ziemlich einfach, alles und jedes zu kritisieren. Als Regierender ist man sich das zwar gewohnt, aber besonders motivierend ist mittelmässige oder substanzlose Kritik bestimmt nicht für Sie. Deswegen möchte ich Folgendes zu bedenken geben:

Im Vorfeld haben sich verschiedene Personen kritisch zu den antisemitischen Texten geäussert. Diese oder einige von ihnen wurden daraufhin prompt bedroht.

Meine Frage:

Ist der Kanton Schaffhausen mit seinen Sicherheitsorganen in der Lage, jederzeit den Schutz dieser bedrohten Personen/Privatpersonen und deren Angehörigen zu gewährleisten?

  • Wenn ja, würde ich nämlich auch gerne öffentlich meine Meinung gegen die antisemitischen und menschenverachtenden Passagen vertreten.
  • Wenn nein, ist die Meinungsäusserungsfreiheit – ein Menschenrecht – beschnitten. Ein Kanton, der die Sicherheit nicht aufrecht erhalten kann, wird garantiert für eine Negativ-Presse sorgen.
  • Wenn nein, sind wir soweit wie damals Deutschland kurz vor dem Krieg? Oder soweit wie Deutschland heute …? Es fing immer nur mit ein paar lockeren Sprüchen an.

Die Bedrohungslage ist offenbar nicht zu unterschätzen: So fehlt auf der Website der Schaffhauser Polizei tatsächlich ein Eintrag zum Kommandanten der Polizei. Aus Angst vor Repressionen und Bedrohungen? Eine Polizei ohne Gesicht sagt einiges aus. Gutes und weniger Gutes. Die Staatskanzlei weist auf Anfrage auf den Staatskalender hin. Dieser ist aber auf der eigenständigen Seite shpol.ch nicht verlinkt.

Wie an anderen Orten aus ähnlichen Gründen auch schon geschehen, lässt sich ein derart grenzwertiger Anlass absagen mit dem Hinweis, die Sicherheit könne weder für die Bevölkerung, noch die Konzertbesucher, noch die Künstler vollumfänglich gewährt werden.

Wenn Hardcore-Fussballfans sich gegenseitig malträtieren, dann suchen beide Seiten Konfrontation: Sie dezimieren sich gegenseitig freiwillig. Es ist allerdings schade um die Kollateralschäden an anderen Menschen und Polizisten. Wenn aber Familienväter bedroht werden, die sich gegen Antisemitismus wehren, dann ist das Aggressivität in einer Form, in welcher der Staat einschreiten muss. Im Vorfeld, nicht als Putzkolonne.

Es ist mir bewusst, dass spätestens seit Würenlingen 1970 die Schweiz von Terrorgruppierungen wirkungsvoll erpresst und gegängelt wird. Es ist mir bewusst, dass der ‚Erfolg‘ des Geschäftsmodells Schweiz auf Geldwäscherei und Schattenfinanz aufbaut – darin ist die saubere Schweiz sogar weltweite Spitze.

Und: Es ist definitiv NICHT rassistisch, wenn man rassistische und zutiefst menschenverachtende Texte anprangert. Wenn jemand kriminelle Taten begeht und sich dann hinter seiner Rasse oder Ethnie erfolgreich vor dem Gesetz verbergen kann (wer ihn wegen einer Gewalttat verurteilt, wäre dann ja ein Rassist) – dann gilt in letzter Konsequenz für alle das Faustrecht und absolute Rechtsfreiheit. Das ist ein Trend, den gewisse Kreise ja mit Gewalt anstreben. Jeder, der sich diskriminiert fühlt, darf dann legal und ohne Vorwarnung zuschlagen? Wer sich daraufhin wehrt, ist ein Rassist? Die Waffenlobby wird’s freuen. Wollen wir das in Schaffhausen?

Mein Vorschlag:

Kann Schaffhausen ein Gesetz aufgleisen – zum Schutz von Minderheiten, zum Schutz vor Rassismus, zum Schutz vor ‚Holocaust-Fans‘ -, welches ermöglicht, dass zBsp Songtexte im Vorfeld gelesen und geprüft werden? Bei Beanstandungen sollte die Möglichkeit bestehen, lediglich ‚Bedenken anzumelden‘ oder Text ‚zu verbieten‘. Damit verbietet man Text und nicht die Gruppe, die dunkel- oder hellhäutig sein mag und somit auf jeden Fall einer Rasse angehört, was wiederum zum Vorwurf des Rassismus führen kann.

Ich bin zwar ein Gegner von zu vielen Gesetzen, aber die Zeiten ändern sich: Extremisten (‚Neophyten‘) besetzen brutal jene Freiräume des Rechts, in welchen sich Normalos problemlos organisieren können. Um sich nicht den Pauschalvorwurf des Rassismus gefallen lassen zu müssen, sollte man eben auf ‚Textismus‘ setzen. Kritisiert nicht die Person, kritisiert die Sache. Womit sich der Kreis wieder schliesst: Auch in unserem Parlament kommt Sachpolitik besser an als auf Personen zu spielen.

Und an die Staatsanwaltschaft: Ein Privatanlass ist dann kein Privatanlass, wenn im öffentlichen Raum von nicht dazugehörenden, also fremden Menschen Tickets frei bestellt werden können. Übrigens: Für unser familiäres privates Weihnachtsessen machen wir auch nicht im öffentlichen Raum eine Plakatshow. Man kann aber als Behörde versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen. Hierfür gehen an Schaffhausen seit jeher unbestritten 10 Punkte.

Herzliche Grüsse von hinter dem Randen

Leonhard Fritze

 

cc:

SHPOL
Staatsanwaltschaft, Peter Sticher
div. KR
Dr. Giorgio Behr
BBC Arena
Paddy Portmann

bcc:

div. Interessierte


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